Grundlage für die Berechnung des Treibstoffzuschlags
Hinweis: Die Zahlen werden vom Statistischen Bundesamt erst ca. Mitte/Ende des jeweiligen Folgemonats veröffentlicht. Es gilt immer der Wert mit dem aktuellsten Gültigkeitsdatum.
Quelle: Homepage des Mineralölwirtschaftsverbands www.mwv.de
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